
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand März 2024
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse von Bryan Yorc (nachfolgend „Auftragnehmer) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt.
Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA unter http://www.suisa.ch.
Angebot und Auftrag
Alle vom Auftragnehmer gemachten Offerten sind freibleibend. Mit der Annahme der Offerte innerhalb von 10 Tagen (mündlich oder schriftlich, egal welcher Form) durch den Auftraggeber erteilt dieser den Auftrag an den Auftragnehmer die in der Offerte aufgeführte Leistungen auszuführen. Zum Zeitpunkt der Annahme entsteht ein verbindlicher Vertrag (gem.OR). Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung/ Vertrag in Textform (E-Mail, Brief).
Leistungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat die Leistung persönlich zu erbringen. Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist möglich durch:
• technisch bedingte Ausfälle
• Krankheit, Unfall
• andere wichtige Gründe
Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen: der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes Ausfallrisiko abzeichnet. Stornierungsgebühren fallen nur an, wenn keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann.
Zahlung/Fälligkeit
Der vereinbarte Preis wird spätestens mit Abschluss der Veranstaltung fällig. Die Bezahlung kann in bar, via TWINT oder durch Überweisung auf ein Konto des Auftragnehmers erfolgen. Zahlungen per Überweisung auf das Bankkonto müssen vor der Veranstaltung erfolgen und gelten erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist.
Werden Vorkommnisse/ Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich der Auftragnehmer das Recht und die Option vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Stornierung
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt muss dem Auftragnehmer gegenüber in Textform erklärt werden.
Bei Rücktritt vom Vertrag wird pauschale Vergütung fällig:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20 % der Vertragssumme
bis 20 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vertragssumme
bis 10 Tage vor der Veranstaltung 80 % der Vertragssumme
Technische Voraussetzungen vom Auftragnehmer (Equipment)
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am Veranstaltungsort eine Ton- und Lichtanlage in dem im Vertrag vereinbarten Umfang und gegen das dort vereinbarte Entgelt zur Verfügung. Sollte es für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sein zusätzliches Equipment zu beschaffen, so trägt der Auftraggeber dafür ebenfalls die Kosten.
Haftung des Auftraggebers
Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ordnungsgemäss gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die technische und räumliche Sicherheit. Die vereinbarte Event-Technik + DJ-Equipment ist Eigentum vom Auftragnehmer und wird für die Dauer des Anlasses als Mietsache zur Verfügung gestellt. Für Schäden am Equipment verursacht durch Gäste oder Dritte ob fahrlässig oder grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet der Auftraggeber. Bei Diebstahl von Teilen der Mietsache oder persönlichem DJ-Equipment haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
Der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
Wird dem Auftragnehmer vor Abschluss der Veranstaltung die Erbringung seiner Leistung in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat oder der auf einer Anweisung des Auftraggebers oder auf dem vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Veranstaltungsort beruht, behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf die Gegenleistung.
Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinien werden gesondert auf der Webseite des Auftragnehmers publiziert.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart.







































